Geltungsbereich
Barrierefreiheit ist uns wichtig. Daher bemühen wir uns, unsere Webseiten sowie Applikationen barrierefrei zu gestalten. Wir arbeiten stetig daran, unsere Webseite barrierefrei gemäß des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu gestalten.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.gemeinsam-fuer-potsdam.de/.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 05.08.2021 erstellt bzw. zuletzt überarbeitet.
Die ProPotsdam GmbH hat die Barrierefreiheit dieser Webseite mit Hilfe der Methode der BITV-Selbstbewertung geprüft.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 derzeit in einzelnen Punkten nicht komplett vereinbar. An der Umsetzung und insbesondere der Verbesserung der Zugänglichkeit wird weiterhin gearbeitet.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit der Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist. Die ProPotsdam GmbH arbeitet an der technischen bzw. redaktionellen Behebung dieser Probleme.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Kontraste: Die Kontraste von ausgegrauten Texten unserer inaktiven Wettbewerbsschritte sind nicht ausreichend.
Formulare:
- Das eingebundene Formular zur Anmeldung an unserem Newsletter-Angebot vermittelt nicht den Zweck des Eingabefeldes mittels autocomplete-Attribut.
- PDF-Dokumente: PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de