Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen „Gemeinsam FÜR Potsdam 2023“

1. Allgemeines

1.1 Auslober
Auslober der Kampagne „Gemeinsam FÜR Potsdam“ ist die ProPotsdam GmbH, Pappelallee 4, 14469 Potsdam (nachfolgend „Auslober“ genannt). Der Auslober bedient sich bei der Durchführung der Kampagne zweier Dienstleister, der Projektkommunikation Hagenau GmbH, Hegelallee 3, 14467 Potsdam, und der Medienlabor GmbH, Gutenbergstraße 62, 14467 Potsdam (nachfolgend „Dienstleister“ genannt).

1.2 Ziel der Kampagne „Gemeinsam FÜR Potsdam“
Im Fokus der Kampagne „Gemeinsam FÜR Potsdam“ steht die Förderung von Projekten gemeinnütziger Organisationen aus Potsdam für die brandenburgische Landeshauptstadt. Unter Projekten verstehen die Auslober zeitlich und inhaltlich konkrete Vorhaben der gemeinnützigen Organisationen, die in Potsdam durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Vergabe der Förderungen treffen die Besucher*innen der Internetseite www.gemeinsam-fuer-potsdam.de sowie eine Jury.

1.3 Ablauf
Die Kampagne ist in drei Phasen unterteilt:

  • Bewerbungsphase (13.06.2023 bis 03.09.2023, 23:59 Uhr),
  • Abstimmungsphase (17.09.2023 bis 26.11.2023, 23:59 Uhr)
  • Ergebnisphase (ab dem 26.11.2023).

2. Teilnahme am Wettbewerb

2.1 Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Organisationen aller Art, darunter z. B. Vereine, Bürgerstiftungen, gemeinnützige GmbHs, Freiwilligenagenturen und Fördervereine mit Sitz in Potsdam, die einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Potsdam haben. Ggf. ist auch die Teilnahme von Organisationen möglich, die zwar nicht ihren Sitz in Potsdam haben, aber über eine lokale Organisationseinheit in Potsdam tätig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass das Projekt in Potsdam realisiert wird.

2.2 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
Die Bewerber benennen einen Ansprechpartner, der den Bewerber bzw. den Teilnehmer am Wettbewerb gegenüber dem Auslober vertritt. Der Bewerber bzw. der Teilnehmer versichert, dass der Ansprechpartner in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt ist, für den Bewerber bzw. den Teilnehmer in allen Belangen zu handeln.

2.3 Ausschluss von der Teilnahme
Es werden keine gemeinnützigen Organisationen zum Wettbewerb zugelassen, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
Ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Organisationen, die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Organisationen, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen. Gleiches gilt für Organisationen, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen.
Gemeinnützige Organisationen, deren Vorstand Geschäftsführer der ProPotsdam GmbH ist, können am Wettbewerb nicht teilnehmen.
Ausgeschlossen sind Organisationen, die in ihrer Arbeit den Ruf des Auslobers beschädigen und unwahre Behauptungen über ihn verbreiten.
Der Auslober behält sich vor, Organisationen, die die Voraussetzungen der Teilnahmeberechtigung nicht erfüllen, vom Wettbewerb auszuschließen. Die Entscheidung über eine Förderung ist dem Auslober bis zur endgültigen Spendenauszahlung vorbehalten. Hieran ändert die Teilnahme an der Online-Abstimmung und deren Ausgang nichts.

3. Spendensumme und Dotierung

3.1 Spendensumme
Für die Kampagne „Gemeinsam FÜR Potsdam 2023“ stellt der Auslober einen Gesamtbetrag von 62.000,00 EUR zur Verfügung. Dieser Betrag wird an 24 Teilnehmer des Wettbewerbs verteilt, darunter 16 Gewinnerprojekte und acht nicht-prämierte Projekte, an die per Juryentscheid ein Preisgeld verteilt wird.

3.2. Kategorien des Wettbewerbs
Die gemeinnützigen Organisationen müssen ihr Projekt bei der Bewerbung einer der vier folgenden Kategorien zuordnen:

  • Jugend und Sport
  • Kunst und Kultur
  • Umwelt und Naturschutz
  • Nachbarschaft und Soziales

3.3 Dotierung
Die Preisträger werden durch Online-Abstimmung ermittelt. Die Spendenverteilung erfolgt in den vier Kategorien entsprechend nachstehendem Schlüssel:
Je Kategorie werden 15.500 Euro verteilt:

  • Platz 1 in der Online-Abstimmung der jeweiligen Kategorie: 6.000,00 Euro
  • Platz 2 in der Online-Abstimmung der jeweiligen Kategorie: 4.000,00 Euro
  • Platz 3 in der Online-Abstimmung der jeweiligen Kategorie: 2.000,00 Euro
  • Platz 4 in der Online-Abstimmung der jeweiligen Kategorie: 1.500,00 Euro

In jeder Kategorie wird an zwei Projekte, die nicht zu den per Online-Abstimmung festgelegten Preisträgern zählen, eine weitere Spendensumme in Höhe von jeweils 1.000 Euro ausgeteilt. Die Auswahl dieser Projekte erfolgt per Juryentscheid.
Voraussetzung für eine Auswahl per Juryentscheid ist, dass das Projekt bei der Online-Abstimmung mindestens 100 Stimmen erhalten hat.

4. Bewerbung

4.1 Zeitraum
Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 13. Juni 2023 und endet am 3. September 2023 um 23:59 Uhr. Zu diesem Stichtag wird die Internetseite des Wettbewerbs für weitere Bewerbungen geschlossen.

4.2 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online über die Internetseite www.gemeinsam-fuer-potsdam.de. Dort sind die gemeinnützige Organisation sowie ihr Projekt für den Wettbewerb „Gemeinsam FÜR Potsdam“ zu beschreiben. Jede gemeinnützige Organisation darf sich lediglich mit einem Projekt anmelden. Mehrfachregistrierungen werden gelöscht.
Die Bewerbung muss zwingend Angaben über den Absender (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) umfassen.
Ferner muss mindestens ein Foto, das die Arbeit des Bewerbers darstellt, eingestellt werden. Optional kann der Bewerber auch ein Video (Verlinkung auf YouTube) einreichen. Das Foto ist auf die Dateigröße von 5 MB beschränkt; das Video muss den Bestimmungen von YouTube entsprechen. Wenn mehr als ein Foto eingereicht wird, muss der Bewerber festlegen, welches Foto als Titelbild für die Darstellung seines Projektes auf der Wettbewerbshomepage ausgewählt werden soll.
Die im Rahmen der Bewerbung eingereichten Projektbeschreibungen, Bild- oder Videodateien können nach Beginn der Online-Abstimmung nicht mehr nachträglich verändert oder ergänzt werden.

4.3 Zulassung der Bewerbung
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch den Dienstleister im Auftrag des Auslobers geprüft und anschließend auf der Internetseite www.gemeinsam-fuer-potsdam.de freigeschaltet.

5. Abstimmung

5.1 Zeitraum der Abstimmung
Die Stimmabgabe ist in der Zeit vom 17. September 2023 bis 26. November 2023, 23.59 Uhr, möglich. Stimmen, die bis zum Ablauf der Abstimmungsphase (26. November 2023, 23.59 Uhr) nicht bestätigt worden sind, können nicht mehr berücksichtigt werden.

5.2 Stimmabgabe
Alle Internetnutzer können pro Kategorie unter den dort teilnehmenden Projekten ihren Favoriten wählen. Jedem Internetnutzer stehen hierfür eine Stimme pro Kategorie, also insgesamt vier Stimmen zur Verfügung. Zur Teilnahme an der Abstimmung muss der Nutzer das für die Abstimmung bereitgestellte Online-Formular bei www.gemeinsam-fuer-potsdam.de ausfüllen und absenden. In dem Abstimmungsformular muss für jede Kategorie ein Projekt ausgewählt werden, um das Abstimmungsformular absenden zu können. Nach Absenden des Formulars erhält der Internetnutzer einen Link per E-Mail, um die Stimmenabgabe zu bestätigen. Pro Kategorie kann nur ein Projekt ausgewählt werden. Jede E-Mail-Adresse kann nur einmal zum Abstimmen eingesetzt werden. Die abgefragten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abstimmung genutzt und gemäß der Datenschutz-Vorgaben der DSGVO verarbeitet.

5.3 Werbung für die Stimmabgabe
Der Auslober wirbt stadtweit mittels Kundenzeitschrift und anderen Kommunikationsmitteln für eine Stimmabgabe, ohne dabei einen der Teilnehmer in besonderer Weise darzustellen.

5.4 Dokumentation der Stimmabgabe
Der Dienstleister prüft die Stimmabgaben, insbesondere ob diese manuell oder unter Zuhilfenahme automatischer Abstimmsysteme generiert wurden, und schaltet diese von Montag bis Freitag bis 18:00 Uhr frei. Der Dienstleister ist autorisiert, Stimmabgaben aus wichtigen Gründen nicht zu werten, insbesondere bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs (u. a. bei Einsatz automatischer Abstimmsysteme, Einsatz von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegter E-Mail-Adressen, Einsatz von Alias- und Wegwerfadressen, Einsatz von Catch-All-E-Mail-Accounts bzw. Sammelweiterleitungen) sowie versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Der Auslober behält sich vor, die Freischaltung von Stimmen von Domainkennungen, die nicht allgemein zugänglich sind, auf maximal 10 E-Mail-Adressen zu begrenzen.

6. Abschluss des Wettbewerbs

6.1 Beendigung
Der Wettbewerb endet mit der Bekanntgabe der Preisträger.

6.2 Benachrichtigung und Auszeichnung
Die Preisträger werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung öffentlich bekannt gegeben.

6.3 Spendenauszahlung
Die Preisträger fordern den Spendenbeitrag beim Auslober unter Angabe der Bankverbindung schriftlich an. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist dem Schreiben beizulegen. Nach Eingang der Dokumente überweist der Spendengeber innerhalb von vier Wochen die Spende.

6.4. Spendenbestätigung
Nach Erhalt der Spende stellt der Spendenempfänger innerhalb von zwei Wochen nach Spendeneingang dem Spendengeber eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zu.

6.5 Berichtspflicht
Die Spendenempfänger verpflichten sich zur Fertigung einer schriftlichen Projektdokumentation im Umfang von mindestens einer DIN-A-4-Seite und mindestens 4 Fotos über die Durchführung des Projektes. Die Dokumentation zum Projekt erhält der Auslober für die Darstellung seiner Spendentätigkeit spätestens bis zum 30. Juni 2024. Sollte das Projekt bis zum 01. April 2024 nicht abgeschlossen sein, erhält der Auslober eine Zwischeninformation. Die Dokumentation kann per Mail an den Auslober verschickt werden.

6.6 Nennung des Spenders
Die Spendenempfänger verpflichten sich zur Nennung des Spenders bei der Durchführung und öffentlichen Darstellung des Projektes in geeigneter Weise.

6.7 Spendenrückgabe
Wird das Projekt nicht realisiert oder in einer anderen als im Wettbewerb dargestellten Art und Weise, die das Projekt grob verändert, durchgeführt, muss der Spendenempfänger unverzüglich den Auslober informieren. Gemeinsam mit dem Spendenempfänger wird der Auslober das weitere Vorgehen abstimmen.

7. Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen von Bewerbung und Teilnahme ist jeder Bewerber und Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. findet nicht statt.

8. Voraussetzungen für Bild- und Videomaterial
Mit der Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Bewerber dazu bereit, dass sein Projekt bzw. seine Initiative mit den zur Verfügung gestellten Informationen und dem hochgeladenen Text-, Bild- und Filmmaterial auf der Internetseite www.gemeinsam-fuer-potsdam.de und gegebenenfalls im Rahmen der Publizierung des Wettbewerbes in anderer Weise veröffentlicht wird. Der Bewerber erklärt per Klick mit seiner Bewerbung, dass alle Fotos, Texte, Filme und alle anderen urheberrechtlich geschützten Materialien, die vom Bewerber im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt werden, auf der Internetseite www.gemeinsam-fuer-potsdam.de und im Rahmen der Publizierung des Wettbewerbes in anderer Weise veröffentlicht werden dürfen und Rechte Dritter (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) dadurch nicht verletzt werden.
Nicht zugelassen werden Inhalte, die unrichtig, anstößig oder anderweitig als störend empfunden werden. Der Auslober darf jederzeit ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen solche Bilder oder Videos entfernen. Verstöße gegen die Bestimmungen haben zur Konsequenz, dass der Bewerber bzw. der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen wird.
Mit seiner Teilnahme stimmt jeder Bewerber zu, dass Fotos und Videos, die während Veranstaltungen im Rahmen der Kampagne „Gemeinsam FÜR Potsdam“ entstehen (etwa bei Auftakt- und Abschlussveranstaltungen) auf der Internetseite www.gemeinsam-fuer-potsdam.de und im Rahmen der Publizierung des Wettbewerbes in anderer Weise veröffentlicht werden dürfen.

9. Haftung
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen des Auslobers und seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Kampagne „Gemeinsam FÜR Potsdam“, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

10. Datenschutz
Mit der Bewerbung und Teilnahme an der Kampagne „Gemeinsam FÜR Potsdam“ erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auslober und die Dienstleister die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Kampagne speichern. Auslober und Dienstleister versichern, die Daten ausschließlich für die Durchführung der Kampagne „Gemeinsam FÜR Potsdam“ zu nutzen und gemäß der Datenschutz-Vorgaben der DSGVO zu verarbeiten. Es steht dem Bewerber bzw. Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Aussetzung des Wettbewerbs
Der Auslober behält sich das Recht vor, die gesamte Kampagne oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Kampagne aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

12. Sonstiges
Die Kampagne unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Bei der Spendenaktion ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

23.05.2023